Kampagne

Im Vorfeld der nächsten Bund-Länder-Gespräche über vielfältige Maßnahmen erhöhen wir nochmals den Druck auf die politischen Entscheidungsträger, dass unsere Branche bei etwaigen Öffnungsszenarien mit berücksichtigt wird. Hierbei geht es nicht um eine Öffnung "über Nacht", sondern um eine echte Perspektive.

Um die mediale Präsenz unmittelbar vor dem Treffen nochmals zu erhöhen, benötigen wir parallel zu unseren Bemühungen auch Ihre Mithilfe. Hierfür haben wir uns die Kampagne "Öffnungsperspektive mit Sicherheit und Lebensfreude" erarbeitet.

Unser Kampagnenziel ist die Vorstellung eines verbindlichen Öffnungsszenarios für das Gastgewerbe im Nachgang zum Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021.

Sie besteht aus zwei Kampagnenelementen, bei denen Sie mitwirken können.

Aktion „Gedeckter Tisch & Gemachtes Bett“
Wann: Montag, 1. März  2021, 10 – 14 Uhr, bei jedem Wetter
Wo: Bayernweit in möglichst vielen Gemeinden und Städten.
Was: Aufstellen eines gedeckten Tisches (optional zusätzlich ein gemachtes Bett) mit Kampagnenplakat auf einem zentralen Platz.

Konkret geht es um Folgendes:

Organisiert durch die Kreisvorstandschaft wird in jedem Landkreis zumindest ein gedeckter Tisch (bei Regen unter einem Pavillon) mit Aufsteller und Kampagnenplakat (Druckmotiv siehen unten) vor dem Rathaus oder auf einem zentralen Platz aufgebaut. Optional kann zusätzlich ein gemachtes Bett hingestellt werden. Aber bei einem Tisch bzw. Bett darf es nicht bleiben: Unterstützen Sie die Aktion aktiv und stellen Sie als Zeichen der Solidarität in ganz Bayern gedeckte Tische auf. Ziel muss sein, dass in jedem Ort mit einem Wirtshaus oder einem Hotel mindestens ein gedeckter Tisch als stiller Protest  aufgestellt wird. Stimmen Sie sich am besten mit Ihren Kollegen vor Ort ab. Laden Sie hierzu Ihre regionale Presse zu einem Fototermin ein und erklären Sie ihr - am besten in entsprechender Arbeitskleidung, damit Dritte auf einem Zeitungsfoto gleich unsere Branche erkennen-, wie wichtig es ist, von der Politik ein verlässliches Exit-Szenario aus dem Lockdown aufgezeigt zu bekommen. Parallel hierzu wird es eine begleitende landesweite Pressearbeit durch uns geben.

Wichtig ist: Zielgruppe unserer Aktion ist nicht der Passant, sondern letzten Endes der Politiker, der von Ihrer Aktion durch die Presse erfahren wird – es geht um „das Foto“ und eine möglichst breite, regionale Berichterstattung. Deswegen geht es auch nicht darum, möglichst viele Mitstreiter vor Ort zu haben, im Gegenteil: Wir müssen beweisen, dass wir unsere Hygienekonzepte einhalten, auf Abstände achten und verantwortungsvoll mit der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste umgehen können – alles andere wäre kontraproduktiv.


Als kleines GiveAway bekommt jede Kreisstelle Vergissmeinnicht-Samenpäckchen zum Verteilen, wobei uns bewusst ist, dass pandemiebedingt nicht viele Passanten zugreifen werden – es soll einfach ein zusätzliches Sympathieelement sein. Sollten Sie auch Samenpäckchen verteilen wollen, kontaktieren Sie am besten Ihre(n) Kreisvorsitzende(n). Bitte bedenken Sie aber, dass wir hier nur sehr begrenzte Vorräte verteilen können und dass die Lieferung an den Kreisvorstand auch erst zum kommenden Wochenende hin erfolgt.
Wenn Sie Interesse haben, an der Aktion mit einem Tisch/ Bett auf einem öffentlichen Platz teilzunehmen, müssen Sie dies unbedingt bei Ihrer zuständigen Behörde vorab anmelden. Nur beim Aufstellen im Außenbereich eines Gasthauses ist kein Antrag auf Sondernutzung nötig.

Was Sie im Vorfeld mit der Gemeinde/ Stadt klären müssen:

Sie müssen die Versammlung unter freiem Himmel bei Ihrer zuständigen Gemeinde/ Stadt anmelden.
Dies dürfte vermutlich bei den meisten von Ihnen allein schon vor Ihrem betrieblichen Hintergrund keine Herausforderung sein. Falls Sie jedoch ein paar Tipps benötigen, haben wir hier nochmals das Wichtigste allgemein zusammengestellt; bitte klären Sie es unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Gemeinde/ Stadt ab:

  • Spätestens 48 Stunden bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), müssen Sie die Anmeldung vornehmen. Bei dieser Frist werden i.d.R. Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
  • Wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt einer Stadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit der Behörde aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen.
  • Wenn Sie einen Pavillon bei Ihrer Versammlung benutzen möchten, muss dieser funktional oder symbolisch im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung stehen. Ein funktionaler Zusammenhang besteht beispielsweise, wenn der gedeckte Tisch mittels des Pavillons vor der Witterung geschützt werden soll. Ein symbolischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Pavillon als Inhaltsträger für die politische Botschaft eingesetzt werden soll – was im konkreten Fall eher nicht der Fall sein dürfte.
  • In der Regel benötigte Unterlagen:

    1. Ort und Zeit (Beginn und Ende) der Versammlung (= Montag 1. März 2021; 10 – 14 Uhr)
    2. Thema der Versammlung (= Gastgewerbe fordert Öffnungsperspektive nach dem Lockdown)
    3. Angaben zum Veranstalter und Leiter der Versammlung (Vor- und Familienname, Geburtsname, Anschrift)

Für alle Rückfragen steht Ihnen Ihre Bezirksgeschäftsstelle zur Verfügung.

Machen Sie bitte auch ein Foto von Ihrem gedeckten Tisch bzw. Bett und posten Sie das Bild auf Ihren Social Media-Kanälen. Bitte verlinken Sie uns dabei unter @dehoga.bayern und unter Nennung der Hashtags #dehogabayern, #vergissmeinnicht und #gedecktertisch
, um unserer Forderung auch auf Social Media ein Gesicht zu geben. Ausgewählte Beiträge werden wir auch auf unserer Seite teilen.

Plakataktion

Für alle, die zwar keinen Tisch aufstellen wollen, aber unsere Forderung dennoch unterstützen, haben wir ein Plakatmotiv entwickelt, dass Sie auf der rechten Seite herunterladen, möglichst groß ausdrucken - die Druckvorlage ist optimiert für Ausdrucke in den Größen DIN A3 bis DIN A1 - und möglichst öffentlichkeitswirksam in Ihren Fenstern aufhängen können