Der DEHOGA Bayern unterstützt Sie beratend bei der Erlaubnis und Anzeige zur Führung einer Gaststätte beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Gaststätte betrieben werden soll.
Diese Voraussetzungen für eine Konzession müssen erfüllt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre DEHOGA Bayern Bezirksgeschäftsstelle: