Bedingt durch den zweiten harten Lockdown sind Hotels sowie Wellness- und Fitnesseinrichtungen seit Mitte Dezember 2020 geschlossen. Dadurch werden Trinkwasserleitungen und –erwärmer, sowie Wellnessanlagen wie Saunen, Schwimm- und Sprudelbecken kaum bis gar nicht mehr genutzt. Das Risiko einer Vermehrung potentiell gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere von Legionellen, in Trink- und Badewasseranlagen steigt durch den Stillstand und die dadurch entstehende Stagnation von Wasser stark an.
Bereits nach dem ersten Lockdown 2020 hatte das Robert Koch-Institut darauf hingewiesen, dass vor der erneuten Nutzung unbedingt die Vorgaben zur Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen beachtet und umgesetzt werden sollten (RKI, Epidemiologisches Bulletin, 24-20, 2020). Diese sind in den entsprechenden technischen Regelwerken vorgeschrieben (z. Bsp. DIN EN 806-5 und VDI 6023). Aber auch Anlagen im Wellnessbereich wie Sprudelbecken, Fontänen oder Wasservorhänge sind von dem erhöhten Risiko einer Belastung durch Bakterien betroffen und sollten zusätzlich überwacht werden.
Als Partner des DEHOGA Bayern steht CARELA GmbH Hotelbetreibern und Gastronomen bei allen Fragen rund um das Thema Trinkwasserhygiene und Legionellen zur Seite. Das Unternehmen berät Verantwortliche dazu, wie Legionellen in Trinkwasser- und Wellnessanlagen vermieden werden können. Außerdem führt CARELA professionelle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen als Dienstleistung durch, wenn es doch zu einem Befall mit den Krankheitserregern gekommen ist. Dafür hat das Unternehmen ein eigenes mehrstufiges Spülverfahren mit speziell aufeinander abgestimmten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln entwickelt (multi-step Spülung). Auch ein Befall mit Pseudomonas aeruginosa, der häufig in Kombination mit Legionellen auftritt, kann mit dieser Methode behoben werden.
Dank langjähriger Expertise auf dem Gebiet der chemischen Reinigung und Desinfektion stellt CARELA außerdem eine umfangreiche Produktpalette für Hotel- und Gastronomiebetriebe zur Einhaltung von Hygienekonzepten für die Zeit nach der Wiedereröffnung zur Verfügung. Dazu gehören auf ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit getestete Oberflächen- und Handdesinfektionsmittel, die auch für Lebensmittelbereiche (halal und koscher zertifiziert) geeignet sind und in verschiedenen Darreichungsformen angeboten werden.
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