Digitalen Nachlass vererben: Wichtige Informationen und Tipps

Der digitale Nachlass gewinnt im Erbrecht an Bedeutung. Acconsis informiert zu den Fakten, wie und welche digitalen Vermögenswerte vererbt werden. Sieben Fragen, die Sie sich stellen sollten.

Ob E-Mail-Nutzung, Online-Banking, digitale Abonnements, berufliche Websites, Social-Media-Accounts oder Kryptowährungen - heutzutage ist fast jeder in irgendeiner Form online aktiv. Was jedoch häufig vergessen wird: Digitale Abos und Accounts laufen auch nach dem Tod weiter! Der digitale Nachlass gewinnt im Erbrecht deshalb immer mehr an Bedeutung: Verstirbt eine Person, besteht der Nachlass heutzutage nicht mehr nur aus dem üblichen Vermögen. Inzwischen gehört auch Digitales zu den meisten Nachlässen.

Wichtig zu wissen: Digitales wird vererbt wie der „normale“ Nachlass: Mit dem Todesfall tritt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge ein. Das bedeutet, dass gesetzliche oder testamentarische Erben einer Person mit deren Tod exakt in deren Rechtsposition vor dem Tod eintreten. Erben eines Nachlasses werden also mit dem Tod der Person Eigentümer von Gegenständen aus dem Nachlass oder werden Vertragspartner in Verträgen, die die verstorbene Person abgeschlossen hatte.

Privatpersonen sollten sich deshalb vorausschauend – auch für den Fall von Unfähigkeit - um die rechtliche und praktische Handhabung ihrer digitalen Vermögenswerte kümmern. Noch komplexer wird es beim geschäftlichen digitalen Nachlass von Unternehmerinnen und Unternehmern.

Sieben konkrete Fragen, die Sie sich zu Ihrem digitalen Vermächtnis stellen sollten, machen deutlich, wie wichtig es ist, sich noch zu Lebzeiten damit zu befassen. 

  • Was ist ein digitaler Nachlass? Welche Vermögenswerte können darin enthalten sein?
  • Wie kann man seinen digitalen Nachlass verwalten?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den digitalen Nachlass?
  • Wie kann man digitale Vermögenswerte vor unrechtmäßiger Nutzung schützen?

Wichtige Fakten rund um das Vererben von digitalem Vermögen erläutert Rechtsanwältin Sabine Schleinkofer in diesem Beitrag.