04/18 | Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Verband bietet Bündelersystem für "Obazda" / "Obatzter" g.g.A. an - Bei Interesse können Sie zu diesem vereinfachten, kostengünstigen Kontrollsystem anmelden

 

Wir hatten Sie im letzten Jahr bereits über die Möglichkeit eines vereinfachten, kostengünstigen Kontrollsystems (sog. „Bündelersystem“) der geschützten geografischen Angabe „Obazda“ / „Obatzter“ informiert.

Nunmehr können wir Ihnen (endlich) genauere Informationen an die Hand geben.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern wird alle teilnehmenden Betriebe als sog. „Bündeler“ für „Oba-zda“ / „Obatzter“ g.g.A. bündeln und eine hierfür zugelassene Kontrollstelle beauftragen.

DIE VORTEILE FÜR SIE ALS TEILNEHMENDER BETRIEB SIND:

  • Das Wichtigste zuerst – die Kosten. Die Kosten werden sich zwischen 50 bis 70 Euro brutto pro Betrieb jährlich bewegen.Die Kosten für teilnehmende Betriebe können jährlich, abhängig von der Teilnehmerzahl, schwanken.
    Zum Vergleich: Ein Betrieb mit einer jährlichen Herstellmenge von 100 kg „Obazda“ / „Obatzter“ g.g.A. müsste als Einzelbetrieb mit jährlichen Kosten i. H. v. 380 bis 500 netto(!) rechnen.
  • Die Berechtigung Ihren selbsthergestellten „Obazden“ auch unter den geschützten Namen „Obazda“ / „Obatzter“ g.g.A. auf der Speisenkarte auszuloben.
  • Die Berechtigung zur Verwendung des EU-Siegels „geschützte geografische Angabe“ in Speisekarten, auf Tafeln u. ä.
  • Ein vereinfachtes Kontrollverfahren, bei welchem u. a. die Rahmenrezeptur des „Obazden“ kontrolliert wird. (Diese können Sie im beigefügten Informationsbogen ersehen.)
  • Es werden Stichprobenkontrollen anhand einer Einteilung in Größenklassen hinsichtlich der jährlichen Herstellmenge „Obazden“ bei den teilnehmenden Betrieben vor Ort durchge-führt (z. B. bei 40 teilnehmenden Betrieben 4 – 5 Stichprobenkon-trollen jährlich)
  • Die Vor-Ort-Kontrollen finden nur zu Ihren Öffnungszeiten statt.
  • Die Bürokratie vermindert sich auf ein notwendiges Mini-mum.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Einige Bedingungen müssen bei einer Teilnahme am „Bündelersystem“ erfüllt und beachtet werden. Diese können Sie im beigefügten Dokument „Teilnahmebedingungen“ einsehen.

ANMELDUNG ZUM „BÜNDELERSYSTEM“:

Sofern Sie mit den Teilnahmebedingungen und den anfallenden Kosten für das „Bündelersystem“ einverstanden sind, bitten wir um ihre zeitnahe verbindliche Anmeldung mittels beigefügtem Anmeldebogen via Fax an 09 41/ 79 22 06 oder per Post bis spätestens Freitag, 13. April 2018.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung zeitnah vom DEHOGA Bayern die Teilnehmerrechnung zugesandt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre zuständige DEHOGA Bayern-Bezirksgeschäftsstelle.