Politische Erfolge, die wir bislang für die Branche erzielen konnten

  • Namentliche Berücksichtigung des Tourismus im zuständigen Ministerium
  • Temporäre Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen
  • Abwehr der Bettensteuer in ganz Bayern durch Anpassung im Kommunalabgabegesetz
  • Wegfall der Homeofficepflicht in der Arbeitsschutzverordnung
  • Beibehaltung ermäßigter Biersteuersätze
  • Der Kongressfond mit einem Fördervolumen von zirka 25 Millionen Euro unterstützt die Entwicklung Bayerns als internationalen Standort für Kongresse und Tagungen
  • Die Imagekampagne „Wir machen Urlaub“ steigert die Akzeptanz für den Tourismus unter Einheimischen in Bayern
  • Geplante Sonderregelung für das Gastgewerbe für einen vereinfachten Zuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland
  • Topf Secret: erfolgreiche Sensibilisierung der Behörden in einigen Ländern erreicht
  • Einleitung des Neuordnungsverfahrens für die gastgewerblichen Ausbildungsberufe von Arbeitskräften aus dem Ausland
  • Diverse staatliche Unterstützungen während der Corona-Pandemie
  • Verbesserungen beim Datenschutz: Erhöhung der maßgeblichen Mitarbeiterzahl für den verpflichtenden Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfüllt wesentliche Forderungen des DEHOGA Bayern
  • Bei Mindestausbildungsvergütungen Schlimmeres verhindert
  • Verteidigung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen
  • Gaststättenmodernisierungsprogramm mit Fördersätzen von bis zu 40%
  • Abwehr eines bundeseinheitlichen Hygienebarometers
  • Abwehr der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Hygienevorschriften unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße
  • Abwehr der Verlängerung von Veröffentlichungsfristen der Kontrollergebnisse auf zwei Jahre
  • Rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten mit dem §40 Abs. 1a LFGB
  • Verbesserungen beim §40 LFGB erreicht: bauliche Mängel und Dokumentationsmängel – soweit keine Benachteiligung auf Lebensmittel – bleiben außen vor
  • Verhinderung der ursprünglichen geplanten GEMA-Tarifreform
  • Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
  • Leitfaden bei Betriebsführungen/Kassenführung
  • Implementierung der Kampagne "Zukunft für das bayerische Gastgewerbe" mit kostenfreier Blitzlichtberatung und weiterer Bausteine
  • Durchsetzung eines Bayerischen Zentrums für Tourismus
  • Einführung Praxis-Check bei neuen Gesetzesvorhaben und Auflagen
  • Entfristung bei 70-Tage-Regelung
  • Einrichtung Tourismusabteilung im Wirtschaftsministerium
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Beherbergungsdienstleistungen und deren Verteidigung
  • Verkürzung der Sperrzeit
  • Abschaffung der Trinkgeldsteuer
  • Lockerung der "Stillen-Tage-Regelung"
  • Berücksichtigung des Tourismus im Landesentwicklungsprogramm
  • Einführung Minijob-Regelung
  • Einführung der Faschingsferien
  • Erhaltung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
  • Abwehr der Hygieneampel
  • Abwehr der Streichung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
  • Wegfall der Preisauszeichnungspflicht in Hotelzimmern
  • Wegfall W-Lan Störerhaftung
  • Abwehr der Pflichtvorsorge für Beschäftigte im Außenbereich (Sonnenschutz)

... während der Corona-Krise

    • Öffnung von Schankwirtschaften unter denselben Auflagen wie die Speisegastronomie
    • Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G plus; sonst keine Beschränkungen und Auflagen; insb. keine Maske und keine Gästeregistrierung
    • Freiwilliges 2G plus im Gastgewerbe, dafür keinerlei weitere Beschränkungen und Auflagen (Tanz, Musik, Maske analog Disko), insb. für geschlossene Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse.
    • Tagungen ohne Kapazitätsgrenze zulassen, um Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen (ggf. über freiwilliges 2G plus)
    • Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit bis Juni 2022
    • Corona-Hotspotregeln werden ausgesetzt - keine regionalen Lockdowns ab einer Inzidenz von 1.000
    • 2G plus in der Gastronomie verhindert (Ausnahmeregelung für Bayern trotz MPK Beschluss)
    • Aussetzen der Sperrstunde an Silvester 2021 erwirkt
    • Verlängerung und Anhebung der Ausnahmeregelung von 2G im Gastgewerbe zugunsten minderjähriger Schüler
    • Gleichstellung des touristischen Busverkehrs mit dem ÖPNV mit der 3G Plus-Regel (Wegfall Kapazitätsbegrenzung und 3G statt 2G plus)
    • Absenkung der Nutzungsvorgaben für Seilbahnen von 2G plus auf 2G wie im Gastgewerbe
    • Verhinderung der Förderschädlichkeit bei freiwilligen Betriebsschließung
    • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu erhöhten Leistungssätzen
    • Soforthilfen 2020 von Bayern und Bund
    • Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ab 01.07.20 und Verlängerung bis 31.12.22
    • Kurzarbeitergeld-Regelung für Gastgewerbe – Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge zu 100% und Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Einschluss von Auszubildenden
    • Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld & Verlängerung der Sonderregeln bis 30.09.21
    • November- und Dezemberhilfen – 75 % Umsatzentschädigungen
    • November- und Dezemberhilfe  für Mischbetriebe wie Brauereigasthöfe oder Autobahnraststätten
    • erweiterte November- und Dezemberhilfe für große Unternehmen in Form der Schadensregulierung
    • Verbesserte Überbrückungshilfen (Kreis der Antragsberechtigten erweitert, Wegfall der Mitarbeitergrenze, Erhöhung der monatlichen Maximalbeiträge, Abschlagszahlungen und Beihilfegrenzen)
    • Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III durch Anhebung der monatlichen Zuschüsse von 50.000 auf 1,5 bzw. 3 Mio Euro; Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 20 % der Fixkosten; Investitionen in Hygiene und Digitalisierung; Kostenerstattung zu 100 % u.v.m.
    • Heraufsetzung Beihilfeobergrenzen bei der EU für Kleinbeihilfen von 0,8 auf 1,8 Mio. Euro
    • Anhebung Obergrenze Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Mio. Euro
    • Einführung von Härtefallhilfen
    • finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
    • Klarstellung im Miet- und Pachtrecht, dass Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage ist
    • Öffnungsmöglichkeit durch Ausarbeitung der Rahmen-Hygienekonzepte Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen – Maßstab "so wenig wie möglich, so viel wie nötig" umgesetzt (keine Belegungsgrenze in Hotellerie, kein Mindestabstand am Tisch gemäß jeweils geltender Kontaktbeschränkungen)
    • Corona-Praxis-Checks für Gastronomie, Hotellerie, Außerhausverkauf, Biergärten, Clubs, Tagungen, Veranstaltungen, Wellnessbereiche, Betriebs- und Schulkantinen
    • Öffnung der Beherbergungsbetriebe nach zweitem Lockdown mit allen Dienstleistungsangeboten
    • Keine Dokumentationspflichten beim Testerfordernis in Beherbergungsbetrieben
    • Abwehr eines Verbots von Trennwänden zur Unterschreitung des Mindestabstandes
    • Zahlreiche Gerichtsentscheidungen begleitet (Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt, Wellness-Verbot gekippt, Sperrstunde gekippt)
    • Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Entschädigungsregelung
    • Verlängerung Aussetzung Insolvenzanzeigepflicht (April, September, Januar, April)
    • Stundungsregelungen Für DEHOGA-Mitgliedsbeiträge, Steuern, Sozialabgaben und für BGN-Mitgliedsbeiträge
    • Verlängerung der Stundungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
    • GEMA-Corona-Gutschriften
    • Freistellung von Rundfunkgebühren während der Schließungstage
    • Ausweritung des steuerlichen Verlustrücktrags von 1 auf 5 Mio., bei Doppelveranlagung auf bis zu 10 Mio. Euro
    • Berücksichtigung bei Modellprojekten zur Durchimpfung über Betriebsärzte
    • Impfpriorität 3 für alle gastgewerblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Möglichkeit von Selbsteststationen mit Ausstellung anerkannter Zertifikate
    • Verlängerung der Förderung der Blitzlichtberatungen
    • Tägliche Schnell- oder Selbsttestung für ungeimpfte Mitarbeiter als Alternative zu zweimal wöchentlichen teuren PCR-Tests
    • Beherbergung von ungeimpften Geschäftsreisenden durch PCR-Test bei 2G-Auflage