Die Beantragung der Erlaubnis und Anzeige zur Führung einer Gaststätte erfolgt beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Gaststätte betrieben werden soll.
Für eine Konzession sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf Betriebserlaubnis
- Führungszeugnis
- Ggf. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 lfSG oder Gesundheitszeugnis
- Grundriss, Baupläne vom Objekt
- Ggf. Miet- oder Pachtvertrag oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten
- Grundbuchauszug
- Ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis oder Nachweis über Beruf in der Lebensmittelbranche
Die Gaststättenerlaubnis wird auf Antrag immer
- einer oder mehreren Personen (personenbezogen),
- für bestimmte Räume (raumbezogen) oder
- für eine bestimmte Betriebsart (betriebsbezogen), d. h. nach der Art und Weise der Betriebsgestaltung, insbesondere nach den Betriebszeiten und Art der Getränke, der zubereiteten Speisen, der Beherbergung oder der Darbietung (z. B. als Schank- und Speisewirtschaft, Hotel, Bar etc.),
erteilt.