Gerade in Zeiten multipler Krisen müssen Betriebe mit ihren Mitarbeitern an-passungsfähig sein.
Wir fordern daher die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetz durch die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Sowohl Unternehmer als auch Mitarbeiter und letztendlich der Gast wünschen sich mehr Flexibilität. Für nicht-homeofficefähige Branchen braucht es eine attraktive Alternative. Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um eine flexible Verteilung der Arbeit. Der Arbeitnehmerarbeitsmarkt fordert diese Wünsche und Bedürfnisse ein.
Wir fordern zudem eine gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Das Gastgewerbe in Bayern ist im Vergleich mit anderen Branchen überdurchschnittlich arbeitsintensiv. Möglichkeiten, Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten einzustellen, müssen mit Blick auf die allgemeine Arbeitsmarktsituation und den Fachkräftemangel im Gastgewerbe geschaffen werden. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch eine Erleichterung beim Bau von Mitarbeiterwohnraum. Dazu gehören eine attraktive steuerliche Abschreibung, kreative Überbauungen von beispielsweise Parkplätzen sowie die Änderung der Baunutzenverordnung (§8), um in gewissen Maße Mitarbeiterwohnraum in Gewerbegebieten zu schaffen.
Und wir fordern eine maßvolle Flexibilisierung des Feiertagsgesetzes (Stille Tage). An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden – das ist absurd. Zudem sollte die Sperrzeitverkürzung im Außenbereich über das Bayerische Immissionsschutzgesetz in der Sommerzeit bis 24 Uhr ermöglicht werden.
WIR FORDERN
Ansprechpartner: LGF Dr. Thomas Geppert, Stand: Juni 2023