Im „Amtsdeutsch“ heißen sie heute Aufsichtspersonen, früher sogar „Technische Aufsichtsbeamte“. Tatsächlich aber verbirgt sich hinter dem bürokratischen Begriff der direkte und persönliche Draht jeden Betriebes zu seiner Berufsgenossenschaft – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGN-Prävention und erste „Ansprech“-Personen. Denn in erster Linie sind diese BGN-Expertinnen und -Experten Ingenieure, HandwerksMeister und Techniker. Sie sind vorrangig unterstützend und beratend in den Betrieben unterwegs. Auf der Grundlage ihrer Kenntnisse über die Prozesse, Verfahren, Maschinen und Abläufe in den Unternehmen, beantworten sie Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie helfen vor Ort den Arbeitsschutz in den Betrieben weiterzuentwickeln und jeder Unternehmer kann sich direkt an den für ihn zuständigen BGN-Betriebsbetreuer wenden.
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der BGN-Prävention haben auch überwachende Aufgaben und hoheitliche Befugnisse. Sie sind Teil ihres gesetzlichen Auftrages und Grundlagen, ihrer Arbeit den manchmal notwendigen Nachdruck zu verleihen.
Leicht zu finden
Die richtige Ansprechperson zu finden, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- die Suche im Internet: www.bgn.de,
- eine Anfrage an die E-Mail-Adresse: tad_bb_praevention@bgn.de
- oder einen Anruf bei der TAD-Hotline der BGN: 0621 4456 1517