Ab dem 29. Juni 2025 gilt für viele Websites eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Auch wenn es noch viele ungeklärte Fragen zu den exakten Vorgaben der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gibt, empfiehlt der DEHOGA Bayern sich schon jetzt darüber zu informieren und erste Hinweise zur Optimierung der Website in Bezug auf die Barrierefreiheit zu geben.
Dabei sollte man Folgendes nicht vergessen:
- Barrierefreiheit ist für etwa 10 Prozent der Bevölkerung unentbehrlich…
- …für 40 Prozent hilfreich und…
- …für 100 Prozent komfortabel.
Und: Die Suchmaschinen werden es lieben!
Das erwartet Sie:
Ein erster Überblick zum Thema Digitale Barrierefreiheit und zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):
- Was ist digitale Barrierefreiheit?
- Was verbirgt sich hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Für wen ist es relevant und welche Bereiche sind betroffen?
- Was müssen Hotels in Bezug auf die Website beachten?
Die Online Session bietet sogar noch mehr: Für alle, die darüber hinaus Barrieren abbauen und neue Gäste gewinnen möchten, stellt Isabella Hren, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH (bundesweite Koordinierungs- und Prüfstelle "Reisen für Alle"), das Projekt „Reisen für Alle“ vor.
Unter folgendem Link können Sie sich anmelden.
Am 24.10. haben Sie keine Zeit? Das Format wird am 2. Dezember nochmals wiederholt. Den Anmeldelink zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.