Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, in der sich z.B. DEHOGA, HDE und andere Verbände zusammengeschlossen haben, musste in 2017 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die sukzessive in 2018 (je nach Fälligkeit der bestehenden Lizenzverträge) zur Anwendung kommen.
Bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang gelang es dem DEHOGA die GEMA nun endlich davon zu überzeugen, dass nicht nur Speisen, sondern auch Getränke, die in einem Pauschalpreis inkludiert sind, bei der GEMA-Berechnung in Abzug zu bringen sind! Weitere Details stehen in einem für DEHOGA Bayern-Verbandsmitglieder erstellten Merkblatt, das Sie bei Ihrer jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle anfordern können.
Zudem wurde mit der GEMA erneut ein Sondertarif zur Fußball-WM 2018 (vom 14.6. – 15.7.2018) verhandelt und vereinbart. Details werden hierzu in Kürze wieder in einem entsprechenden Merkblatt mitgeteilt.