Der neue § 270 a BGB, der am 13.01.2018 in Kraft trat, besagt, dass Betriebe von den Gästen keine gesonderten Gebühren für die Zahlungsmethode Kreditkarte mehr verlangen dürfen.
Sollten Sie auf Ihren Preislisten noch eine gesonderte Gebühr für Kreditkarten ausweisen, droht Ihnen eine Abmahnung.
Weitere Informationen erhalten SIe bei Ihrer zuständigen Bezirksgeschäftsstelle.