Einrichtung des Bayerischen Normenkontrollrats

Mit der Einrichtung des Bayerischen Normenkontrollrats werden die vielfältigen Initiativen, die auf Bürokratieabbau - den auch wir anstreben -, Normensparsamkeit und eine effiziente Verwaltung hinwirken, intensiviert.

Neben der präventiv ansetzenden Paragraphenbremse besteht in Bayern eine Vielzahl an Instrumenten, mit denen die Gefahr der Überregulierung bereits wirksam adressiert wird. Die Zentrale Normprüfstelle in der Bayerischen Staatskanzlei gewährleistet die gleichbleibend höchste handwerkliche Qualität des bayerischen Normenbestands. Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung berät und unterstützt die Staatsregierung seit 2017 bei Bürokratieabbau und der Praxistauglichkeit der Vorschriften. Der Praxis-Check ist zur Überprüfung von Normen ein gern genutztes und bundesweit vielbeachtetes Instrument.

Der neu gegründete Bayerische Normenkontrollrat untermauert die starke Rolle Bayerns beim Bürokratieabbau. Er soll die Staatsregierung in den Angelegenheiten der Deregulierung und des Normabbaus, des staatlichen Aufgabenabbaus, des Abbaus entbehrlich gewordener staatlicher Förderungen, einer schlanken Verwaltung, des allgemeinen Normvollzugs sowie der Entbürokratisierung und Digitalisierung beraten und unterstützen. Dieser umfangreiche Untersuchungsgegenstand schafft ein breites Spektrum für Vorschläge zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung. Seine Empfehlungen gibt der Bayerische Normenkontrollrat aufgrund nichtöffentlicher Beratung ab.

Der Bayerische Normenkontrollrat besteht aus mindestens vier und höchstens sechs Mitgliedern. Er soll seine Arbeit zum 1. Juni 2022 aufnehmen. Den Vorsitz übernimmt MdL Walter Nussel in seiner Funktion als Beauftragter für Bürokratieabbau. Stellvertretender Vorsitzender wird MdL Dr. Hubert Faltermeier. Die weiteren Mitglieder werden noch benannt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung.

Hier können Sie die Bekanntmachung über den Bayerischen Normenkontrollrat einsehen.