Digitale Arbeitsgenehmigung für Ferienbeschäftigungen und Praktika

Ab sofort können Sie digitale Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit bequem online bearbeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen nach § 14 Absatz 2 BeschV und für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV können ab 18. Juli vollständig digital gestell werden. Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Homepage der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland abgerufen werden.

Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September so aus.