Denn nicht jede Werbung oder Gestaltung ist zulässig, da der Veranstalter der Fußballeuropameisterschaft die UEFA ist, die den Wettkampf zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund organisiert.
So sind nicht nur der Name "UEFA" und das UEFA-Logo, sondern auch Titel, Begriffe, Grafiken zu den UEFA-Wettbewerben – einschließlich der Fußball-EM 2024 – markenrechtlich und/ oder urheberrechtlich geschützt. Inhaberin der Schutz- und Urheberrechte ist insoweit die UEFA. Bei der Werbung für Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen in Zusammenhang mit den EM-Spielen sind daher einige Regelungen zu beachten.
Alle DEHOGA Bayern-Mitglieder finden nach erfolgreichem Login auf unserer Website hier das Merkblatt zum kostenlosen Download:
- Mitglieder-Login
- Diese Meldung unter "Aktuelles - Aktuelle Meldungen" erneut aufrufen
- Merkblatt hier angezeigt bekommen und herunterladen