Beschäftigung von Jugendlichen
zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals über die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Beschäftigung von Jugendlichen zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige informieren.
24.12. Beschäftigung nur bis 14:00 Uhr
Nach 14 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(§ 18 I JArbSchG)
25.12. Beschäftigungsverbot
Die Beschäftigung Jugendlicher ist an diesem Tag nicht zulässig.
(§ 18 II JArbSchG)
26.12. Gesetzlicher Feiertag
Die Beschäftigung Jugendlicher im Gaststättengewerbe ist an diesem Tag unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang wie an Sonntagen möglich: Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(siehe §§ 18 II, 17 II Satz 2 JArbSchG)
31.12. Beschäftigung nur bis 14:00 Uhr
Nach 14 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(§ 18 I JArbSchG)
01.01. Beschäftigungsverbot
Die Beschäftigung Jugendlicher ist an diesem Tag nicht zulässig.
(§ 18 II JArbSchG)
06.01. Gesetzlicher Feiertag
Die Beschäftigung Jugendlicher im Gaststättengewerbe ist an diesem Tag unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang wie an Sonntagen möglich: Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(siehe §§ 18 II, 17 II Satz 2 JArbSchG)
Konjunkturbericht
Gastgewerbe Sommer 2010 mit Ausblick auf Winter 2010/2011
Die aktuellen Zahlen der halbjährlichen Konjunkturumfrage „Konjunkturbericht Gastgewerbe Sommer 2010 mit Ausblick auf Winter 2010/2011“ liegen vor. Sie basieren auf einer Befragung, bei der 800 Betriebe repräsentativ für die einzelnen Segmente und Regionen zu verschiedenen Themen befragt wurden. Die Ergebnisse finden Sie online unter www.dehoga-bayern.de/konjunkturumfrage.
Betriebsvergleich für Hotellerie und Gastronomie
Der durch das Deutsche Wirtschaftsinstitut für Forschung (dwif) erstellte Betriebsvergleich für die Hotellerie und Gastronomie bietet einen objektiven Indikator für die Situation der Tourismuswirtschaft im Freistaat. Die Studie mit ihren repräsentativen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Kapazitätsauslastung, Ertragskraft und Finanzlage der Betriebe in den einzelnen Angebotssparten dient den Unternehmen als Vergleichs- und Orientierungsmaßstab zur betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Standortbestimmung im Wettbewerb.
Der Betriebsvergleich wird regelmäßig in dreijährigem Turnus durch das dwif erstellt. BHG-Mitglieder erhalten die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Vorzugspreis von 28,72 Euro (inkl. MwSt. und Porto) über beigefügtes Bestellformular.
Seminar zur Versammlungsstättenverordnung
Der Hotelverband Deutschland (IHA) veranstaltet zusammen mit der DIN-Akademie ein Seminar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV). Bereits Hotels, deren Veranstaltungs-räumlichkeiten ein Fassungsvermögen für 200 Gäste übersteigt, unterliegen dieser Verordnung.
Die Sicherheit der Hotelgäste bzw. Besucher hat höchste Priorität. Gewährleisten muss diese der Betreiber und damit der Hotelier. Der Gesetzgeber fordert hier unter anderem mehr Eigenverantwortung von allen Führungskräften eines Hotels. Damit steigt für diese Personengruppe zugleich das Risiko einer persönlichen Haftung.
Grundlegende Informationen und praktische Hilfen im Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen stehen im Fokus der Veranstaltung. Thematisiert werden die erhöhten Anforderungen an die Betreiber und die einschneidenden Konsequenzen für die Organisation des Hotelbetriebes insgesamt.
Das Seminar richtet sich an Hoteliers, verantwortliche Führungskräfte der Hotellerie, Hoteldirektoren, Bankettleiter und Technische Leiter und findet am Dienstag, 25. Januar 2011, von 9:00 bis 17:00 Uhr in Berlin im Hotel Novotel Berlin Am Tiergarten statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 395 Euro pro Person zzgl. USt. für Mitglieder des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und 495 Euro pro Person zzgl. USt. für Nicht-Mitglieder. Detaillierte Infos zum Seminar sowie einen Anmeldecoupon finden Sie unter www.hotellerie.de/seminare.
Warnung
Verschiedene private Unternehmen versenden seit einiger Zeit massenhaft „Erinnerungen“ an Patent- und Markeninhaber, deren Schutzrechte demnächst ablaufen. Die Gestaltung und Formulierung der Erinnerungen erwecken dabei den Anschein behördlicher Herkunft. Die Unternehmen haben jedoch keinerlei Verbindung zum Deutschen Patent- und Markenamt oder zu einer anderen Behörde. Letztlich sind diese Schreiben irreführend, wobei die angesetzten Verlängerungsgebühren in der Regel erheblich über den amtlichen Gebühren liegen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen entsprechenden Warnhinweis unter http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html veröffentlicht, in dem solche Unternehmen namentlich aufgeführt sind.
Um Sie vor dieser Täuschung zu bewahren, empfehlen wir dringend, jegliche Korrespondenz, auch wenn sie scheinbar von Behörden stammt, nicht zu beantworten!