Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der DEHOGA Bundesverband möchte mit seinem Merkblatt grundlegend über das Gesetz informieren und die Notwendigkeit für frühzeitiges Handeln aufzeigen. Jetzt mehr erfahren!

Viele Webseiten müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein. Bereits am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Auch wenn es noch viele ungeklärte Fragen zu den exakten Vorgaben der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt, wollen wir mit Hilfe des Merkblatts bereits frühzeitig den drohenden Handlungsbedarf aufzeigen und grundlegend über das Gesetz informieren.