Die Aufenthaltsperspektive von Geflüchteten, die teilweise auch im Gastgewerbe in Ausbildung oder Arbeit sind, wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren sowie das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, die am 28. bzw. 30. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und somit zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind.
Durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts erhalten u. a. langjährig Geduldete, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren sieht insbesondere prozessuale Veränderungen zur Beschleunigung der Asylgerichts- und Asylverfahren vor.