Einführung eines Fasspfandes
Derzeit informieren eine Mehrzahl der deutschen Brauereien und Getränkefachhändler ihre Kunden in Anschreiben über die Einführung eines Pfandes für Fässer in Höhe von 30,- € pro Stück. Allerdings führen nicht alle bayerischen Brauereien das Fasspfand ein!
Begründet wird diese Maßnahme mit dem hohen Abfluss von Fässern in den Altmetallhandel infolge des stark gestiegenen Edelstahlpreises sowie die verstärkte Fremdnutzung der Fässer in Südosteuropa für „Schwarzabfüllungen“.
Entgegen anderslautender Informationen hat weder der DEHOGA noch der BHG dieser Maßnahme für die Branche zugestimmt.
Bei der Erhebung von Fasspfand sind stets das jeweilige Einzelvertragsverhältnis mit dem Lieferanten und die möglicherweise zum Tragen kommenden AGBs maßgebend.
Sollten nicht bereits im Vorfeld Gespräche mit Ihrem zuständigen Vertriebsmitarbeiter stattgefunden haben, kann es sinnvoll sein, der Erhebung des Fasspfandes schriftlich zu widersprechen. Im Anschluss können im Rahmen von Lieferantenverhandlungen einvernehmliche Lösungen wie die Erhebung eines Pfandstockes, ein zinsloses Pfanddarlehen oder verlängerte Zahlungsziele vereinbart werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Fasspfand in Bayern offensichtlich nicht flächendeckend umgesetzt wird, dürfte je nach Markt- und Vertragsverhältnissen hier Verhandlungsspielraum bestehen.
Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksgeschäftsführung.