Der DEHOGA hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass bessere Gesetze allein nicht ausreichen. Entscheidend für den Erfolg bei der Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften sowie Auszubildenden ist ein einfacherer, schnellerer und unbürokratischerer Verwaltungsvollzug bei den Visumstellen, Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Dazu ist der DEHOGA kontinuierlich im Dialog mit Ministerien und Behörden.
Aktuell haben jetzt das Bundesinnenministerium seine Anwendungshinweise sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Fachlichen Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung aktualisiert. Allerdings haben sie noch nicht alle Gesetzesänderungen aufgenommen, sondern nur die, die jetzt bereits in Kraft sind. Zur Erinnerung: Am 18. November 2023 sind die ersten Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Diese betreffen hauptsächlich die Blaue Karte EU, die im Gastgewerbe nur gering verbreitet ist. Die für Hotellerie und Gastronomie wichtigen Neuerungen zur kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung und zur Erfahrungssäule treten am 1. März in Kraft. Die neue Chancenkarte tritt erst am 1. Juni in Kraft.
Interessant für gastgewerbliche Unternehmen, die in den Westbalkanstaaten rekrutieren: Die BA hat angekündigt, dass mit Erhöhung des Kontingents bei der Westbalkanregelung auf 50.000 Personen pro Jahr (greift ebenfalls ab 1. Juni) wieder eine Vorabprüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA erfolgen wird. Der DEHOGA verbindet diese Ankündigung mit der Erwartungshaltung, dass dieser zusätzliche Verfahrensschritt nicht am Ende zu mehr Aufwand und Bürokratie für die Arbeitgeber in Deutschland führt, sondern vielmehr aussichtslose Anträge verhindert und so hoffentlich zu einem Ende der unerträglichen Terminsituation an den deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten führt und dem Losverfahren endlich ein Ende setzt.
Bzgl. der für das Gastgewerbe besonders wichtigen neuen Regelung zur kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung gibt es noch keine Klarheit; die Umsetzung befindet sich derzeit noch vollständig in politischen Verhandlungen. Insbesondere gibt es noch keine belastbaren Aussagen zur Höhe des Kontingents. Klar ist: Die vollständig neue Regelung in der Beschäftigungsverordnung ist sehr komplex, entsprechend viele Fragen sind im Vorfeld zu klären. Der DEHOGA hat darauf hingewiesen, dass für die Branche von entscheidender Bedeutung ist, dass die Umsetzungsfragen rechtzeitig geregelt werden, damit die Regelung in der kommenden Sommersaison Wirkung entfalten kann. Heute hat die Bundesagentur für Arbeit mit Verbänden und Unternehmensvertretern der besonders betroffenen Branchen Details des Antragsverfahrens vorbesprochen und die zahlreichen Anregungen und Rückfragen mitgenommen. Der DEHOGA bringt sich selbstverständlich intensiv in diesen Prozess ein. Wichtig ist, dass Bürokratie so weit wie möglich vermieden, der Antrag so einfach wie möglich gestaltet und verständlich formuliert wird.
Die langwierigen Visaverfahren und das hochproblematische Terminmanagement bei den Auslandsvertretungen sind bekanntermaßen eins der engsten Nadelöhre für die Arbeitskräfterekrutierung in Drittstaaten. Zuständig ist das Auswärtige Amt. Bis jetzt wurde lediglich in Aussicht gestellt, dass eine volldigitalisierte Visumsbearbeitung bis Ende 2025 umgesetzt sein soll. Ein Lichtblick ist lediglich die Ankündigung, dass die Chancenkarte von Anfang an volldigitalisiert sein soll. Auf dem Portal www.make-it-in-germany.com soll es demnächst einen Selfcheck für die Abschätzung der hierfür notwendigen Punkte geben.
Eine gute Zusammenfassung der wichtigsten alten und neue Aufenthaltstitel finden Sie in der BDA-Publikation „Arbeiten in Deutschland“. Die DEHOGA-FAQ zu den für das Gastgewerbe wichtigsten Neuerungen finden Sie aktualisiert hier.