Bargeldintensive Branchen stehen derzeit und insbesondere ab 2023 wieder verstärkt im Fokus von Prüfern. Daher sollten Sie zu jeder Zeit mit einem unangemeldeten Besuch eines Finanzbeamten rechnen, der Einblick in Ihre Kasse verlangt.
Seit dem 1. Januar 2018 zählt solch eine unangekündigte Kassennachschau zu den Prüfungsinstrumenten des Finanzamts. Durch die fehlende Vorbereitungsmöglichkeit des Betriebs ist die Nachschau das schärfste Tool der Finanzbehörden, um Manipulationen aufzudecken.
Bei Kassennachschauen prüft das Finanzamt einerseits die Kassentechnik und andererseits die Kassenführung. Sie sind verpflichtet, alle Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung relevanten sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen sowie alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen. Nicht zuletzt kann der Prüfer einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenbuchführung mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand bei jeder Kasse abzugleichen.
Ohne entsprechende Vorbereitungen steigt das Risiko, dass die Kassennachschau negative Folgen wie Hinzuschätzungen und Nachzahlungen nach sich zieht.
Mit einer schriftlichen Kassieranweisung und transparenten, klaren Kassenabläufen stellen Sie sich für eine unangemeldete Kassennachschau optimal auf und können einen reibungslosen Ablauf sogar während Ihrer Abwesenheit sicherstellen. Idealerweise beherrschen Sie und eine von Ihnen beauftragte Person Ihr Kassensystem so gut, dass Sie dem Prüfer auf Knopfdruck die geforderten Kassendaten zur Verfügung stellen können.
Im Informationsblatt 4 erhalten Sie konkrete Antworten auf die zentralen Fragen:
- Wie läuft eine Kassennachschau ab?
- Wie sehen die Säulen einer ordnungsgemäßen Kassenführung aus?
- Was sind die wichtigsten klar zu regelnden Abläufe bei der Kasse? Welche Regeln rund um die Kasse sollten aufgestellt werden?
- Wie bereite ich den Betrieb und die Mitarbeiter für eine Kassennachschau optimal vor?
- Welche Rolle spielen die Kassieranweisung und die Verfahrensdokumentation für die Kassennachschau?