Twodoxx informiert: Phantomlohn - das unerkannte Risiko in der Lohnberechnung

Es kann jeden Betrieb treffen, der Geringfügige beschäftigt oder SFN-Zuschläge bezahlt. Erfahren Sie, wie Phantomlohn entsteht und was Sie tun können, um Nachzahlungen bei der Steuer- und Rentenversicherungsprüfung zu vermeiden.

Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch
Minijobbern steht bezahlter Urlaub zu. Wurde kein Urlaub genommen, muss dieser vom Arbeitgeber nachträglich vergütet werden. Dieses Urlaubsgeld ist Phantomlohn.

Betriebe, die ihren Mitarbeitern steuer- und sv-freie Zuschläge bezahlen, müssen diese in der Entgeltfortzahlung (EGFZ) vollumfänglich berücksichtigen. Passiert das nicht, entsteht Phantomlohn.

So berechnen Sie den EGFZ-Schnittwert für Urlaub
Das Urlaubsentgelt ist im §11 BUrlG geregelt. Demnach ist der durchschnittliche Verdienst des Arbeitnehmers in den 13 Wochen vor Urlaubsbeginn für die Berechnung des Urlaubentgelts maßgeblich. Sie müssen also die Summe der SFN-Zuschläge der letzten 3 Monate durch die Summe der Arbeitsstunden teilen und erhalten den durchschnittlichen SFN-Betrag pro Stunde.

Empfohlene Darstellung auf dem Lohnzettel 
Die Entgeltfortzahlung für Urlaub sollte als separate Lohnart mit Menge x Faktor auf dem Lohnzettel auftauchen. Menge ist dabei die Summe der Urlaubsstunden im entsprechenden Monat. Faktor ist der zuvor errechnete EGFZ-Schnittwert pro Stunde.


Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Betriebe, die Entgeltfortzahlung falsch berechnen, müssen mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Pro Mitarbeiter können hohe 3-stellige Beträge als Nachzahlung für die Steuer und die Sozialversicherungen angefordert werden. Geringfügige können dadurch ihren Status verlieren und müssen rückwirkend sozialversicherungspflichtig angestellt werden.

Beugen Sie für die Zukunft vor
Erfahren Sie schon jetzt, ob Ihre Lohnberechnung in der nächsten Prüfung sicher ist. Vereinbaren Sie mit einem Spezialisten von DEHOGA Bayern-Branchenpartner Twodoxx einen kostenfreien 15-minütigen Termin: Nicolas Robert, +49 159 037 847 09, nr@twodoxx.com.