Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und verpflichtet eine Großzahl von Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von dem Gesetz teilweise ausgenommen. Für viele Hotels bedeutet dies jedoch die Notwendigkeit, ihre Websites so aufzubauen, dass diese für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen leicht zugänglich und nutzbar sind.
Hotels, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Abmahnungen und möglichen Umsatzverlusten, bis hin zur angeordneten Einstellung des digitalen Dienstleistungsangebots rechnen. Der Handlungsbedarf ist groß – jetzt ist die Zeit, technische Analysen durchzuführen und rechtliche Beratung einzuholen, um notwendige Anpassungen vornehmen zu können.
Kostenfreies Online-Seminar: Digitale Barrierefreiheit und „Reisen für Alle“
Im Rahmen eines Web-Seminars bietet die Wissensplattform Online Birds Education am 2. Dezember erste praxisnahe Hilfestellungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben speziell für die Hotellerie.
Auf diese Fragen gibt es Antworten:
- Was ist digitale Barrierefreiheit?
- Was verbirgt sich hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Für wen ist es relevant und welche Bereiche sind betroffen?
- Was müssen Hotels in Bezug auf die Website beachten?
„In einer 45-minütigen Session möchten wir Hoteliers frühzeitig auf das BFSG vorbereiten und freuen uns, dass Isabella Hren, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH (bundesweite Koordinierungs- und Prüfstelle Reisen für Alle), darüber hinaus das Projekt „Reisen für Alle“ vorstellt.“ , so Carolin Schuhmann, Leiterin von Online Birds Education.
Anmeldung
Das Event ist für alle Teilnehmenden kostenfrei und richtet sich gezielt an die Hotellerie. Interessierte können sich auf der Plattform Online Birds Education anmelden.
Disclaimer Haftungsausschluss: Keine Rechtsberatung
Die kostenlose Online Session Digitale Barrierefreiheit & „Reisen für Alle“ gibt ausschließlich erste Informationen sowie technische und gestalterische Hinweise zur Optimierung der Website hinsichtlich der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine rechtliche Beratung darstellt. Es obliegt jedem Unternehmen selbst, eine juristische Bewertung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen qualifizierten Rechtsberater vornehmen zu lassen.