Neue DGUV-Regel Flüssiggas veröffentlicht

Die Regeln greifen im Gastgewerbe z.B. in Küchen ohne zentrale Erdgasleitung, aber auch für Heizstrahler auf der Terrasse oder Grillgeräte ist das richtige Betreiben von großer Wichtigkeit. Mehr dazu.

Die Verwendung von Flüssiggas hat im Gastgewerbe ein hohes Gefahrenpotenzial, denn es ist extrem entzündbar. Unfallschwerpunkte sind z.B. der Flaschenwechsel und die Lagerung der Gasflaschen. Das sichere Betreiben von Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Flaschen oder aus stationären Tanks, die im Gastgewerbe z.B. in Küchen ohne zentrale Erdgasleitung, aber auch für Heizstrahler auf der Terrasse oder Grillgeräte häufig vorkommen, ist daher von großer Wichtigkeit. Die erforderlichen Prüfungen müssen durchgeführt werden und verschiedene Dokumentationen müssen erfolgen.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat jetzt eine neue branchenübergreifende DGUV Regel zur Verwendung von Flüssiggas veröffentlicht. Diese enthält Hinweise und Tipps sowie Musterformulare z.B. zu Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Betriebsanweisung, Unterweisungs- und Prüfnachweisen etc. Sie finden die detaillierte neue DGUV Regel ab sofort in der DGUV Publikationsdatenbank: DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas | DGUV Publikationen

Die BGN hat außerdem die wichtigsten Informationen, Formulare und Handlungshilfen zum Thema Flüssiggas kompakt zusammengefasst unter Wissen kompakt: Flüssiggasanlagen | BGN.