Betriebe, die nach 20 Uhr, sonntags und Feiertagen offen haben, können ihren Mitarbeitern die sogenannten Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) bezahlen. Für die tatsächlich geleisteten Stunden sind zwischen 25 Prozent und 190 Prozent zusätzlich zum Brutto-Stundenlohn steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Zahlen Sie mehr aus und sparen Sie gleichzeitig
Viele Gastronomen und Hoteliers vermuten, dass ihre Personalkosten steigen, wenn sie ihren Mitarbeitern diese SFN-Zuschläge bezahlen. Doch das muss nicht sein. Das Münchener Unternehmen Twodoxx hat eine Lohnberechnungsmethode entwickelt, bei der die Zuschläge vollumfänglich in die Lohnfindung einbezogen werden. Dadurch werden höhere Netto-Löhne bei gleichzeitiger Reduktion der Lohnnebenkosten ermöglicht.
Nutzen Sie Zuschläge, ohne dass der Nettolohn schwankt
Ihre Mitarbeiter profitieren außerdem vom gleichbleibenden Nettoverdienst pro Stunde, dem Effektivlohn. In Kombination der Gutzeit-Automatisierung kann jeden Monat die gleiche Anzahl an Stunden abgegolten werden. Somit bekommen die Mitarbeiter jeden Monat den gleichen Nettoverdienst.
Bei einer Finanzprüfung 100 Prozent anerkannt
Diese Lohnberechnungsmethode wurde von Bundesfinanzhof bereits 2010 bestätigt und wird von Finanzämtern sowie Sozialversicherungsträgern anerkannt. Für die saubere Lohnvorbereitung, sichere Dokumentation und die Datenübermittlung an den Steuerberater oder das Lohnbüro sorgt die von Twodoxx entwickelte Software Neolohn.
Lassen Sie Ihren individuellen Vorteil genau berechnen
Mit Neolohn können Gastronomen und Hoteliers gleichbleibende und höhere Netto-Stundenlöhne garantieren und gleichzeitig ihre Lohnnebenkosten reduzieren. Individuelle Optimierungspotenziale können mit Hilfe von Probeabrechnungen genau kalkuliert werden. Vereinbaren Sie hierzu einen 15-minütigen Mehrwert-Check.