Einmal Betriebsprüfung bitte
Eine unangekündigte Lohnsteuer-Nachschau kann für Arbeitgeber überraschend kommen. Doch was steckt dahinter, und wie unterscheidet sie sich von einer regulären Betriebsprüfung?
Kein klassisches Prüfverfahren
Die Lohnsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung und unterliegt nicht deren strengen Vorgaben. Sie erfolgt unangekündigt und dient der schnellen Klärung lohnsteuerrelevanter Sachverhalte – insbesondere zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Prüfung von Minijobs oder Beschäftigungsverhältnissen.
Rechte des Prüfers
Der Prüfer darf betriebliche Räume, Baustellen und Nebenräume betreten, jedoch keine Wohnräume oder Fahrzeuge durchsuchen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, relevante Unterlagen und Auskünfte bereitzustellen. Ein Zugriff auf elektronische Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Möglicher Übergang zur Außenprüfung
Stößt der Prüfer auf Unregelmäßigkeiten, kann die Lohnsteuer-Nachschau direkt in eine Außenprüfung übergehen – ohne vorherige Ankündigung.
Fazit: Arbeitgeber sollten stets gut vorbereitet sein, um Überraschungen bei einer Lohnsteuer-Nachschau zu vermeiden.
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