Ab Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste.
Nach dieser sind Anbieter mit einer Ladenfläche von über 80m² und mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat der Fachbereich Gastronomie des DEHOGA Bayern ein Logo zur Mehrwegangebotspflicht entwickelt. Indem die Gastronomen dieses Logo in ihren Speisekarten drucken oder als Plakat aushängen, kommen sie ihrer Anzeigepflicht nach. In den Hinweisen zur Verwendung des Logos sind vielfältige Einsatzideen zu finden, u.a. als Tischaufsteller, als Aufkleber oder auf T-Shirts.
Alle Logos zum Herunterladen finden Sie hier.