GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang
Ob Faschingsball, Tanz in den Mai, Feier zur Sommerwende oder Silvesterparty: Bei Veranstaltungen mit Live- und/oder DJ-Tonträgermusik darf die GEMA nicht vergessen werden.
Der DEHOGA Bundesverband hat ein aktualisiertes Merkblatt zu diesem Thema herausgebracht. Es enthält Hinweise zur sogenannten "Nettorisierung" und zur Eingabe von gegebenenfalls einzureichenden Nachweisen im GEMA-Onlineportal.