Fußball-WM 2018

Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung im Gastgewerbe

Vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 findet die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft in Russland statt.
Für Hoteliers und Gastronomen ist die Fußball-WM wiederum eine Chance, ihren Gästen
ein unvergessliches Live-Erlebnis der 64 WM-Spiele (an insgesamt 24 Spieltagen) in toller
Atmosphäre zu bieten. Die Fernsehübertragungen übernehmen u.a. im Free-TV die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.

Runter vom Sofa, rein in die Gastronomie – zum mitfiebern, diskutieren und gemeinsam
feiern. Damit Sie bei der Übertragung der WM-Spiele in Ihren Restaurants, Hotels oder
Biergärten nicht ins Abseits geraten, sollten Sie folgende Regeln beachten:

I. Konditionen der GEMA
Da bei den Fußballübertragungen der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen
Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Wer bisher noch keine GEMA-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt einen Fernseher / Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM aufstellt, hat 2 Möglichkeiten der Lizenzierung:
Entweder er meldet den Fernseher (z.B. für Juni und Juli = 2 Monate) bei der GEMA an und zahlt den regulären Tarif FS (Fernsehen). Dann kommt er gfls. zu günstigen Tarifen, wenn z.B. für den Raum, in dem der TV aufgestellt wird, bereits ein GEMA-Vertrag (z.B. über Hintergrundmusik) besteht.
Oder er nutzt den unbürokratischen GEMA-Großbildschirm-Sondertarif (gültig von 14.6. bis
15.7.2018), den die GEMA in Kürze anbieten wird.

1. Regulärer Fernsehtarif
Die regulären Tarife (Fernsehen) für das Aufstellen eines Fernsehers bis einschließlich 106 cm Bilddiagonale (42 Zoll), für 2 Monate (1.6.-31.7.2018), inkl. GVL / VG Wort-Zuschläge, inkl. Verbandsnachlass und MwSt. entnehmen Sie bitte dem beigrfügten PDF.

2. Regulärer Großbildschirmtarif

Die regulären Tarife (Fernsehen/Großbild) für das Aufstellen eines Fernsehgerätes/Leinwand über 106 cm Bilddiagonale (= über 42
Zoll), für 2 Monate (1.6.-31.7.2018), inkl. GVL- und VG Wort-Zuschläge, inkl. Verbandsnachlass und MwSt. entnehmen Sie bitte dem beigrfügten PDF.

3. Großbildschirm - Sondertarif
Nach erneuten Verhandlungen mit der GEMA ist es dem DEHOGA gelungen einen unbürokratischen Sondertarif zu vereinbaren. Profitieren können hiervon Betriebe bzw. Räume mit bis zu 200 qm sowie bis zu 400 qm Größe mit Großbildschirm.

Die Höhe der Kosten, für das Aufstellen eines Fernsehgerätes/Leinwand über 106 cm Bilddiagonale (= über 42 Zoll) für die Zeit der Fußball-WM (14.6.-15.7.2018) inkl. GVL- und VG Wort- Zuschläge, inkl. Verbandsnachlass und MwSt. entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF:

Der entsprechende Tarif für Nichtmitglieder liegt bei 106,56 bis 200qm und bei 213,12 Euro
brutto von 201-400qm. Die GEMA wird im Mai 2018 über 100.000 Gastronomen, Hoteliers
und sonstige Nutzer anschreiben und auf diesen GEMA-Großbild-Sondertarif aufmerksam
machen (Lizenzerwerb erfolgt dann einfach mit dem GEMA-Überweisungsvordruck).

4. Anmerkungen zu den GEMA-Konditionen
Der reguläre Fernsehtarif FS gilt jeweils pro Fernsehgerät, der reguläre Großbildschirmtarif
wie auch der Sondertarif gelten pro Raumgröße (unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Fernseher / Leinwände)!

Mit diesen Tarifen (inkl. des Sondertarifes) ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen
zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird z.B.
vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern oder mit Livemusikern gespielt (mit oder auch ohne Tanz), dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die -falls nicht ein GEMA-Pauschalvertrag vorliegt- jeweils separat (pro Tag) nach den Vergütungssätzen M-V (mit Tonträgermusik) oder U-V (mit Livemusik) angemeldet und bezahlt werden muss.

II. Konditionen der GEZ
Für das Aufstellen eines oder mehrerer Fernsehgeräte zur Fußball-WM müssen keine zusätzlichen GEZ-Gebühren gezahlt werden. Das seit dem 1.1.2013 geltende, neue Gebührenmodell der Rundfunkfinanzierung sieht ja vor, dass jedes Unternehmen abhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine oder mehrere Rundfunkgebühren zu zahlen hat (unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Fernseher).

III. Konditionen der FIFA für Public Viewing
Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2018 liegen bei der FIFA. Nach den
FIFA-Regeln werden die Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie grundsätzlich
nicht als gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen angesehen. Für diese TVÜbertragungen muss daher grundsätzlich weder eine Gebühr bezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden!

Die Voraussetzungen sind allerdings:

  • dass kein direktes oder indirektes (z.B. Verzehrzwang) Eintrittsgeld für die TVÜbertragung erhoben wird,
  • dass keine Sponsorenrechte genutzt oder Sponsoren eingebunden werden,
  • dass die Veranstaltung auf nicht mehr als 5.000 Besucher ausgerichtet ist.

Liegen diese Voraussetzungen vor, dann bedarf es keiner kostenpflichtigen Lizenz! Nähere
Informationen zu kostenpflichtigen, gewerblichen Veranstaltungen sind dem „FIFAReglement
für Public-Viewing-Veranstaltungen“ zu entnehmen, siehe unter:
https://publicviewing.fifa.com/2018/default.html

IV. Sperrzeit für die Außengastronomie zur WM 2018
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2018“ wurde zwischenzeitlich verabschiedet. Die Verordnung entspricht inhaltlich den Regelungen der vergangenen WM´s/EM´s.

Mit dieser Lärmschutzverordnung, die für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 gilt, soll die
Durchführung von öffentlichen Fernsehübertragungen, u.a. in Freiluftgaststätten, auch nach
22.00 Uhr ermöglicht werden. Das letzte Wort hat allerdings -wie auch bei den letzten Fußball-WM´s/EM´s- die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde vor Ort, die Ausnahmen
hinsichtlich der Sperrzeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erteilen kann,
wobei diese Ausnahmen nur für die Dauer der „live“-Übertragungen in Betracht kommen!
Hierbei sind der Schutz der Nachbarschaft einerseits und das Interesse der Bevölkerung
an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-WM 2018
andererseits gegeneinander abzuwägen.