Fritz und Fritz informiert: Schutz vor Wetterkapriolen im Frühling

Immer wieder kommt es in den ersten Monaten des Jahres zu Stürmen, die regional massive Schäden verursachen. Sturmtiefs ziehen durchs Land und zerstören Häuser, Inventar und Autos. Aber wer zahlt welchen Schaden?

Trifft ein Sturm auf die eine bestehende Infrastruktur, werden häufig unterschiedliche Gebäudeteile und die Außenanlagen beschädigt. Ab Windstärke 8, (ab 62 km/h Windgeschwindigkeit) sprechen Versicherungen von Sturm. Versichert sind nicht nur direkte Schäden wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Auch indirekte Schäden, wenn etwa ein Baum umstürzt und die Fassade oder das Dach beschädigt, sind durch die Versicherung abgedeckt.

Sonderfall Auto
Etwas anders sieht es aus, wenn Teile Ihres intakten Daches abgerissen und auf das geparkte Fahrzeug eines Gastes stürzen. Hier haftet die Gebäudeversicherung nicht! Der Geschädigte muss den Schaden bei seiner eigenen Kfz-Versicherung einreichen.

Ähnlich wie beim Auto sieht es bei umgestürzten Bäumen aus: Fällt der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück, ist nicht seine Haftpflichtversicherung zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstückbestandteile – etwa einen Zaun - müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Ist ein Fenster gekippt und wird durch den Sturm aufgerissen, sind die daraus entstehenden Schäden nicht versichert.

Versicherungstipp: Normalerweise gilt eine Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien.

Melden Sie sich gerne bei Fritz und Fritz für weitere Informationen:

Ulrike Lang
+49 (0)931 4686 5344
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