Gerade für die Gastro- und Hotelbranche bedeuten die neuen Bestimmungen viele Vorteile im Kampf gegen die Personalnot.
Das in mehreren Schritten eingeführte neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet wichtige Ansatzpunkte, um dem akuten Personalmangel in der Branche entgegenzuwirken und den langfristigen Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern zu decken.
- Seit November 2023 gelten erleichterte Bedingungen für die Blaue Karte EU, ein erweiterter Kreis von Berechtigten und ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufs- oder akademischer Ausbildung.
- Seit März 2024 gibt es Verbesserungen beim Aufenthalt zur Berufsqualifikation, die neue "Anerkennungspartnerschaft" zur Durchführung von Anerkennungsverfahren nach Einreise, erleichterten Familiennachzug und besseren Arbeitsmarktzugang für ausländische Pflegekräfte.
- Seit Juni 2024 wird die Westbalkanregelung ausgeweitet und die neue "Chancenkarte" zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Diese ermöglicht qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten für bis zu einem Jahr die Jobsuche in Deutschland.
Welche Vorteile bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Sie als Arbeitgeber?
- Erleichterter Zugang für internationale Fachkräfte: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnet neue Wege für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland. Das Verfahren zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird erleichtert, auch der Zuzug wird beschleunigt.
- Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche: Dieser neue Aufenthaltstitel ist besonders interessant für Gastronomie und Hotellerie, da er Personen während ihrer Jobsuche auch eine Probebeschäftigung ermöglicht.
Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung? Christian Seidel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Acconsis, berät Sie gerne.
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