Nachdem lange Zeit die Coronapandemie Grund für die Erleichterungen war, sind es nun weiterhin die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Damit kann nach wie vor Kurzarbeit beantragt werden, wenn zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Nach den normalen Regeln müsste der Arbeitsausfall bei mindestens 30 Prozent liegen und der Aufbau von Minusstunden müsste vorrangig erfolgen.