Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert

Das Bundeskabinett hat die entsprechenden Regelungen um ein halbes Jahr bis Ende Juni verlängert. Es bleibt auch über das Jahresende hinaus weiter möglich, zu erleichterten Bedingungen Kurzarbeit anzumelden.

Nachdem lange Zeit die Coronapandemie Grund für die Erleichterungen war, sind es nun weiterhin die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Damit kann nach wie vor Kurzarbeit beantragt werden, wenn zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Nach den normalen Regeln müsste der Arbeitsausfall bei mindestens 30 Prozent liegen und der Aufbau von Minusstunden müsste vorrangig erfolgen.