Die E-Rechnung kommt

Mit dem umstrittenen Wachstumschancengesetz tritt ab dem 1.1.2025 auch die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie und Gastronomie.

Am 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht offiziell in Kraft. Zwischen 2025 und 2027 gibt es zwar noch einige gesetzliche Übergangsregelungen. Diese gelten jedoch nur für die Ausstellung einer E-Rechnung – der Empfang muss aber vom ersten Tag des neuen Jahres bei allen inländischen Unternehmen gewährleistet sein. „Wer sich hier nicht rechtzeitig technisch aufstellt, gefährdet den Vorsteuerabzug.“, mahnt Erich Nagl, Leiter ETL Adhoga und Branchenexperte.

Die E-Rechnungspflicht hat insbesondere die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug zum Ziel und ist ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung und Vollautomatisierung der Finanzverwaltung. 

Rechnungssteller können bis Ende des Jahres 2026 noch frei entscheiden, ob sie ihre Rechnung wie gewohnt in Papierform oder als PDF erstellen, oder sich direkt für das neue Format der E-Rechnung entscheiden. Dabei ist entscheidend, dass nicht jede elektronisch übermittelte Rechnung automatisch als E-Rechnung gilt. Letztere ist ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel beim XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 erfüllt. Für die elektronische Abrechnung inländischer Umsätze können jedoch auch andere europäische Rechnungsformate gemäß dem genannten Standard verwendet werden, wie etwa FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich).

„Gastronomen und Hoteliers sollten sich nicht zu sehr auf Übergangsfristen und Ausnahmen konzentrieren. Eine frühzeitige technologische Auseinandersetzung und vollständige Implementierung des neuen Formats in das eigene Rechnungs- und Ablagesystem ist der beste Weg! Am besten macht man es von Anfang an richtig und verzichtet auf ‚mal-so-mal-so-Lösungen.‘“, so Erich Nagl. „Schließlich hält die E-Rechnung auch viele Vorteile bereit und garantiert eine schnellere und vor allem fehlerfreie Verarbeitung.“

Bereits beim Bayerischen Gastgebertag in Amberg ist Erich Nagl bei seinem Impulsvortrag zu dem Thema weitreichend darauf eingegangen und hat aufgezeigt, was Hoteliers und Gastronomen jetzt unbedingt wissen müssen.

Zeit zu handeln, machen Sie Ihr Unternehmen fit für die E-Rechnung. Alles, was Sie wissen müssen auf einen Blick. Die ausführliche ETL-Depesche zu dem Thema finden Sie hinter dem QR-Code im Bild oder unter diesem Link.