DEHOGA-Merkblatt zur Fußball-EM: Werbung, Speisekarten, Dekoration

Das neue DEHOGA-Merkblatt zur Fußball EM 2024 zeigt auf, was Gastronomen bei der Werbung für Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den EM-Spielen zu beachten haben.

Denn nicht jede Werbung oder Gestaltung ist zulässig, da der Veranstalter der Fußballeuropameisterschaft die UEFA ist, die den Wettkampf zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund organisiert.

So sind nicht nur der Name "UEFA" und das UEFA-Logo, sondern auch Titel, Begriffe, Grafiken zu den UEFA-Wettbewerben – einschließlich der Fußball-EM 2024 – markenrechtlich und/ oder  urheberrechtlich geschützt. Inhaberin der Schutz- und Urheberrechte ist insoweit die UEFA. Bei der Werbung für Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen in Zusammenhang mit den EM-Spielen sind daher einige Regelungen zu beachten.

Alle DEHOGA Bayern-Mitglieder finden nach erfolgreichem Login auf unserer Website hier das Merkblatt zum kostenlosen Download:

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