Das neue Hotelmelderecht

Im Zuge der bevorstehenden Meldepflichtänderungen in Beherbergungsstätten ab 1. Januar 2025 hat der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. ein Merkblatt mit wichtigen Informationen erstellt.

Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wird in der Praxis zahlreiche Fragen aufwerfen. In den FAQs des IHA werden die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.

Bei den Antworten ist zu beachten, dass betriebliche Besonderheiten und abweichende kommunale Sonderregelungen hier nicht berücksichtigt werden können. Obwohl die FAQs mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, erheben diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit.

Das Merkblatt steht unten zum Download bereit.