Wissen schützt!
Mannheim (bgn) — Flüssiggas ist eine praktische Sache. Es ist in der Regel schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Aber Fehler verzeiht es nicht. Unweigerlich macht jedoch Fehler, wer sich nicht auskennt. Und das ist der Hauptgrund für Unfälle beim Umgang mit Flüssiggas: Mangelnde Kenntnisse.
Wissen schafft Sicherheit
Ein erster Schritt, um dieses Problem anzugehen, ist die kurze Unterweisung „Verwendung von Flüssiggas“, zum Herunterladen auf der Internetseite „Wissen kompakt: Flüssiggas- und Erdgasanlagen“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Zeitaufwand dafür ist gering, denn das „Unterweisungs-Kurzgespräch“ vermittelt komprimiert die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen – bildgestützt und für jedermann verständlich. Am Besten führt man das Gespräch vor Ort, anschaulich an der eigenen Anlage.
Mehr ins Detail geht die neue Publikation „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV-Regel 110-010). Sie bietet umfangreiche Informationen unter anderem zu Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen - für all jene, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen sollten.
Regelmäßige Prüfungen - Prüferdatenbank
Was häufig vergessen wird: Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden - alle zwei oder vier Jahre.
Für die Suche nach qualifizierten Prüferinnen und Prüfern, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet.
Böse Überraschungen können so vermieden werden. Denn immer wieder werden Prüfungen zwar kostenpflichtig, aber unvollständig oder nicht sachgemäß durchgeführt.
Weitere Informationen im Internet www.bgn.de:
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund drei Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.