Beschluss der Mindestlohn-Kommision für den gesetzlichen Mindestlohn

Mindestlohnkommission verkündet ihren Beschluss zur Anhebung des Mindestlohns ab 1. Januar 2019

Der Beschluss sowie der Bericht der Mindestlohnkommission hängen unten an. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesarbeitsminister den Beschluss nachvollzieht und den  Mindestlohn entsprechend verordnet. Demnach steigt ab dem 1. Januar 2019 der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2016 und 2017 und damit der in der Geschäftsordnung der Kommission festgelegten Vorgehensweise. Allerdings steigt der Mindestlohn dann zum 1. Januar 2020 in einer weiteren Stufe über das festgelegte Verfahren hinaus auf 9,35 Euro. Diese zweite Stufe berücksichtigt dann auch die Tarifabschlüsse der ersten Jahreshälfte 2018. Die Kommission begründet die Stufung damit, „die Lohnkostensteigerungen sollten für die betroffenen Betriebe auf zwei Schritte tragfähig verteilt werden". Betroffene Tarifvertragsparteien hätten die Möglichkeit, auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zu reagieren.