Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.02.2024 drohte Grundstücke von Beherbergungsbetrieben als Verwaltungsvermögen einzustufen und somit erbschaftsteuerliche Begünstigungen zu streichen.
Doch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat nun angekündigt, dass in Kürze ein Teilnichtanwendungserlass zu diesem BFH-Urteil veröffentlicht werden soll, der klarstellt: Grundstücke gehören weiterhin zum steuerlich privilegierten Betriebsvermögen. Zudem wird eine Gesetzesänderung geprüft, die die Auffassung der Finanzverwaltung unterstützt.
Beherbergungsbetriebe können somit aufatmen – alles bleibt beim Alten.
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, berät Sie gerne.
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