AOK Bayern informiert: eAU – Praxishinweise und Neuerungen

Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand der AOK Bayern an.

Obwohl das eAU-Verfahren seit 2023 produktiv ist, bestehen nach wie vor Fragen zu Prozessabläufen bei der eAU. Außerdem wird das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter ausgebaut. Zum 1. Januar 2025 werden folgende Verbesserungen eingeführt:

  • Vorsorge- und Rehazeiten werden integriert
  • Art und Dauer der Abwesenheit bei Arbeitsunfähigkeit noch detaillierter
  • Besondere Fallgestaltungen, wie die teilstationäre Behandlung oder weitergeleitete Informationen einer anderen Krankenkasse, werden dargestellt
  • Rückmeldung über Klärung von Unstimmigkeiten zwischen ärztlicher Praxis und Krankenkasse
  • Information über vorliegende andere Nachweise für die Arbeitsunfähigkeit

Über diese Neuerungen informiert DEHOGA Bayern-Kompetenzpartner AOK Bayern in einem neuen Seminar-on-demand und versorgt Sie mit praktischen Tipps zur Fehlervermeidung.

Um das Seminarangebot für Sie noch flexibler und damit attraktiver zu gestalten, hat die AOK Bayern das neue Format "Seminar-on-demand" entwickelt. An drei Tagen im September haben Sie, nach vorheriger Anmeldung, von 8.00 bis 20.00 Uhr exklusiv Zugang zu einem 45-minütigen Video. Dort werden alle Informationen zur eAU kompakt und praxisnah vorgestellt.

Jeder Teilnehmende startet während dieser drei Tage das Video zu einem beliebigen Zeitpunkt. Damit kann jeder Nutzer das Seminar individuell an seinen Kalender anpassen. Ergänzt wird das Seminar-on-demand durch ganztägige Live-Chats, in denen AOK-Expertinnen und -Experten von 8 bis 20 Uhr für fachliche Fragen der Teilnehmenden bereitstehen.

Das Seminar-on-demand bieten wir Ihnen an mehreren Terminen an. Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus:

  • Mittwoch, 18. September            8.00 bis 20.00 Uhr
  • Donnerstag, 19. September       8.00 bis 20.00 Uhr
  • Dienstag, 24. September             8.00 bis 20.00 Uhr

Sie erhalten im Anschluss an Ihre Anmeldung die Zugangsdaten zu der Videoaufzeichnung und zu dem Chat an dem ausgewählten Tag.

Weitere Informationen zur eAU erhalten Sie auch auf dem AOK-Fachportal für Arbeitgeber.