Praxiserfahrungen aus aktuellen Betriebsprüfungen lassen keinen Zweifel: Die Finanzämter verschärfen ihre Kontrollen im Bereich der Kassenführung. Dabei stehen zwei Themenbereiche verstärkt im Fokus: die Aufzeichnungspflicht für Trinkgelder und Dokumentationspflicht bei Kassen- und TSE-Ausfällen.
Aufzeichnungspflicht für Trinkgelder: Erleichterungen seit März 2025
Die gute Nachricht gleich vorneweg: Im März 2025 ist das Bundesfinanzministerium von einer generellen Aufzeichnungspflicht für Trinkgelder an Arbeitnehmer abgerückt. Gastronomen müssen jetzt nicht mehr alle bar an Arbeitnehmer gezahlte Trinkgelder detailliert aufzeichnen, wenn diese nicht mit den betrieblichen Einnahmen vermischt werden. Allerdings gibt es weiterhin bestimmte Fälle, in denen eine Aufzeichnung erforderlich ist, beispielsweise wenn Trinkgelder per EC- oder Kreditkarte gezahlt werden.
Weiter zum Beitrag geht es unter folgendem Link.
Leitlinien zur Dokumentation von Kassenstörungen und TSE-Ausfällen
Eine funktionierende Kasse mit intakter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) ist für Gastronomen nicht nur für den Geschäftsbetrieb essenziell, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Überprüfung von Kassenstörungen und TSE-Ausfällen rückt bei den Finanzbehörden immer stärker in den Fokus. Für beide Fälle hat das Bundesfinanzministerium Leitlinien veröffentlicht. Durch entsprechende Maßnahmen und Dokumentation anhand dieser Leitlinien können Sie sich für eventuelle Prüfungen durch die Finanzbehörden wappnen und potenzielle steuerliche Risiken minimieren.
Weiter zum Beitrag geht es unter folgendem Link.
Sie haben noch Fragen zu diesen Themen? Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, berät Sie gerne.