Abmahnungen wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Seit Juli 2022 gilt für alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Auch viele Gastronomiebetriebe als Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind hiervon betroffen.

Uns erreichten mehrere Meldungen, dass Betriebe Abmahnungen erhalten, weil sie sich nicht im Verpackungsregister LUCID registriert haben. Die Abmahnungen werden allerdings nicht von der zuständigen Behörde, sondern von einer Assikura GmbH ausgesprochen. Weiterhin wird die Abgabe einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung verlangt und damit gedroht, eine Meldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Schließlich werden Kosten für die Abmahnung in Höhe von 683,06 Euro geltend gemacht.

Auch wenn gegebenenfalls ein Wettbewerbsverstoß durch die Nicht-Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen könnte, halten wir die Verwarnung für nicht rechtmäßig. Ihre Aktivlegitimation begründet die Assikura GmbH mit ihrer Stellung als Wettbewerber. Zweck des Unternehmens ist laut Handelsregister die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Daher bestehen an der Aktivlegitimation erhebliche Zweifel. Es steht der Verdacht einer missbräuchlichen Abmahnung im Raum. 

Sofern auch Sie betroffen sind, bitten melden Sie sich bei Ihrer zuständigen DEHOGA Bayern-Bezirksgeschäftsstelle. Wir sammeln die Fälle und geben sie an den DEHOGA Bundesverband weiter. 

Betroffene Unternehmen sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben und keine Zahlungen leisten. Von Interesse ist auch, ob die Assikura GmbH bei fehlenden Reaktionen Betroffener gerichtlich gegen diese vorgeht. Bitte alle Informationen in diesem Zusammenhang direkt an uns melden.

Letztlich sollten die Betriebe gegebenenfalls ihrer Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID nachkommen, sofern noch nicht geschehen. 

 

Weiterführende Informationen zur Registrierungspflicht:

Eine Hilfestellung finden Sie in dem Merkblatt des DEHOGA-Bundesverbands zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Dieses ergänzt das Merkblatt „Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“.

Weitere Informationen zu „Serviceverpackungen in der Gastronomie“ finden Sie auch auf der Website sowie in den FAQs der Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Hier können Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren – die Registrierung ist nicht mit Kosten verbunden: https://lucid.verpackungsregister.org