06/07 2. Februar 2007

„Checkliste Kreditunterlagen“

Mit dem Ziel, die Kreditvergabe an Betriebe des bayerischen Hotel- und Gaststättengewerbes zu erleichtern, wurde eine „Checkliste Kreditunterlagen“ erarbeitet, welche Sie Smiley hier einsehen können.

Diese beruht auf einer gemeinsamen Initiative des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (BHG) mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr- und Technologie (StMWIVT), der LfA Förderbank Bayern, der KGG Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern, der HOGA Hotel- und Gaststättenberatungsgesellschaft mbH, dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB), dem Sparkassenverband Bayern, dem Bayerischen Bankenverband und der IHK für München und Oberbayern.

Die „Checkliste Kreditunterlagen“ bietet auf zwei Seiten eine Übersicht der für einen Kreditantrag notwendigen Unterlagen. Zukünftig können die Mitarbeiter der Kreditinstitute auf der „Checkliste Kreditunterlagen“ genau ankreuzen, welche konkreten Unterlagen für den jeweiligen Kreditantrag benötigt werden. Der Unternehmer erfährt auf diese Weise bereits bei seinem ersten Besuch, welche Unterlagen für die Bearbeitung seines Kreditantrages notwendig sind.

Sobald dem Kreditinstitut alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann es kurzfristig eine Kreditentscheidung treffen und dem Antragsteller gegebenenfalls ein Kreditangebot unterbreiten, das möglicherweise öffentliche Finanzierungsmittel einbezieht.

Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an die bayerischen Kreditinstitute. Die bayerischen Bankenverbände haben uns zugesichert, dass ihre Mitgliedsinstitute bereits umfassend informiert sind.


100 Mio. € - Sonderförderprogramm für Qualität im Tourismus

Das Bayerische Kabinett hat am 11. Dezember 2006 ein 100 Millionen Euro-Sonderprogramm zur Unterstützung insbesondere des Hotelgewerbes bei der Modernisierung von Unterkünften beschlossen.

Seit 1. Januar 2007 werden in drei Jahren 100 Millionen Euro als zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in die qualitative Verbesserung der vorhandenen Übernachtungsangebote zur Verfügung gestellt. Die Zinsverbilligung wird ergänzt durch eine Haftungsfreistellung bis zu 250.000 €. Gefördert werden Unternehmer im Bereich der gewerblichen Hotellerie mit mehr als neun Betten. Auch gastronomische Betriebe ohne Hotelkapazitäten können bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus gefördert werden. Neben Generalsanierungen werden insbesondere Investitionen in qualitativ hochwertige Zimmer, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern, in besondere Gästebereiche wie Kinderspielbereiche oder Wellnessanlagen sowie in Barrierefreiheit unterstützt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt undefined öffnen


Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch bei E-Mails

Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) macht firmenrechtliche Angaben in Geschäftsbriefen unabhängig von der Form des Schreibens für im Handelsregister eingetragene Unternehmen verbindlich. Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen auf ihren Geschäftsbriefen den Vor- und Familiennamen des Inhabers führen.

Damit erfolgt eine gesetzliche Klarstellung, dass für Geschäftsbriefe, die per E-Mail versandt werden, nichts anderes als für normale Geschäftsbriefe gelten kann.

Als Geschäftsbriefe gelten schriftliche Mitteilungen des Unternehmens an externe Dritte, also auch an verbundene Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter.