Änderungen zum Jahreswechsel
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Neue Steuernummer des BHG
</u>Das Finanzamt München für Körperschaften hat aus organisatorischen Gründen die alte Steuernummer 839 / 13007 vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e.V. durch eine neue Steuernummer 143 / 236 / 00946 ersetzt.
Wir bitten Sie, bei etwaigen anfallenden Ausgangsrechnungen ( z.B. HOGA - Messekarten ) ab sofort die neue Steuernummer anzugeben.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sagerer Ref. Verwaltung / Finanzen unter 089 / 28760 110 gerne zur Verfügung.
Erhöhung der Umsatzsteuer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wird in Deutschland der allgemeine Steuersatz für die Umsatzsteuer (Vorsteuer / Mehrwertsteuer) von 16 % auf 19 % erhöht. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % wird unverändert beibehalten.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
Der Bundestag hatte am 30. November 2006 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2007 auf 4,2 Prozent zu senken. Dadurch werden die Lohnnebenkosten reduziert, beitragspflichtige Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden entlastet.
Schon im Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29. Juni 2006 wurde geregelt, dass der Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2007 von derzeit 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent abgesenkt wird. Aufgrund eines unerwartet hohen Überschusses der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2006 war eine erneute Senkung des Beitragssatzes um weitere 0,3 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent möglich.
Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2007 wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 26,4 Prozent angehoben.
Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 5,5 Prozent auf 5,1 Prozent abgesenkt.
Sozialversicherungs-Rechengrößen
Mit dem Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007 wurden im November die Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr aktualisiert. Sie orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2005 und wurden für das Jahr 2007 wie folgt festgesetzt:
Allgemeine Rentenversicherung | |
Beitragsbemessungsgrenze West: | 5.250,00 Euro/Monat |
63.000,00 Euro/Jahr | |
Knappschaftliche Rentenversicherung | |
Beitragsbemessungsgrenze West: | 6.450,00 Euro/Monat |
77.400,00 Euro/Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | |
Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich: | 3.562,50 Euro/Monat |
42.750,00 Euro/Jahr | |
Versicherungspflichtgrenze bundeseinheitlich: | 3.975,00 Euro/Monat |
47.700,00 Euro/Jahr |
Die so genannte Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung; zum Beispiel bei der Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei der Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbständige oder Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Bezugsgrößen im Jahr 2007 betragen: | |
Bezugsgröße West: | 2.450,00 Euro/Monat |
29.400,00 Euro/Jahr | |
Bezugsgröße in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: | |
bundeseinheitlich: | 2.450,00 Euro/Monat |
29.400,00 Euro/Jahr |
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2007 79,60 Euro.