BGN-Sicherheitstipp: Vorsicht mit konzentrierten Reinigungslösungen

„Erst das Wasser, dann die Lauge, sonst geht sicher ‘was ins Auge“ – den Spruch kennen vielleicht einige noch aus der Ausbildung und er hat es in sich. Erfahren Sie hier mehr zum sicheren Gebrauch von Reinigungsmittelkonzentraten.

Häufig werden Reinigungsmittel als konzentrierte Lösungen auf Vorrat gehalten. Bei Bedarf wird dann aus Wasser und Konzentrat eine gebrauchsfertige Reinigungslösung gemischt. 

Dabei ist Vorsicht ist geboten. Denn dieser Arbeitsgang ist nicht ungefährlich und eine Regel gilt immer: Erst das Wasser in den Eimer, dann das Konzentrat. So kann sich die benötigte Mischung langsam und gefahrlos aufbauen. 

Was passieren kann, wenn man diese Reihenfolge nicht beachtet, zeigt ein Arbeitsunfall: Die Aushilfe hatte den Eimer bis zur Hälfte mit dem Konzentrat eines Reinigungsmittels gefüllt, das sie sich mit Wasser zu einer fertigen Reinigungslösung verdünnen wollte. Als sie das Wasser hineinschüttete, reagierten die beiden Flüssigkeiten unter starker Hitzentwicklung. Das ätzende Reinigungsmittel kochte im Eimer über und spritzte heftig heraus. Es traf die junge Frau in Gesicht, Hals und Dekolleté. Auch die Kleidung bekam etwas ab.

Nur das schnelle Handeln einer Kollegin verhinderte schwere Verätzungen. Sie spülte der Verletzten sofort die Augen aus und stellte sie unter die Notdusche. Dem Rettungsdienst gab man den Behälter des Reinigungsmittels mit zur Information der Ärzte. Das war klug, denn so wussten die Mediziner sofort, womit sie es zu tun hatten.

Wie es richtig geht

Solche Unfälle lassen sich eigentlich leicht vermeiden. Der erste Schritt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt die Gefahren beim Umgang mit Reinigungsmittelkonzentraten auf und aus ihr ergeben sich die notwendigen Schutzmaßnahmen. Alle Beschäftigten, die mit den Konzentraten umgehen, sind unterwiesen, sie kennen die Gefahren und wenden die Schutzmaßnahmen an. Das bedeutet:

  • Zuerst werden die Herstellerangaben zum Mischungsverhältnis gelesen und sie werden befolgt.
  • Bei der Entnahme von Konzentraten aus Vorratskanistern wird eine Dosiereinrichtung verwendet.
  • Bei offenem Umgang mit Reinigungsmittelkonzentraten wird immer persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen, also zumindest Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Häufig sind auch größere Kaliber geboten wie chemikalienbeständige Schürze oder Overall, zusätzlicher Gesichtsschutz und Stiefel.

 

Über die BGN: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.