In den letzten Tagen hat sich die Hochwassersituation in mehreren Regionen Bayerns zugespitzt. Wir möchten unsere Mitglieder und die Öffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen und wichtige Maßnahmen informieren. Zu diesem Zweck haben wir ein Merkblatt und ein Checkliste erstellt, die alle wesentlichen Informationen übersichtlich zusammenfassen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen eine Auflistung der Versicherungskammer Bayern* zur Verfügung, welche aufzeigt, worauf die Versicherungen während der Hochwassersituation Wert legen. Alle drei Dokumente sind auch zum Download bereitgestellt.
Wenn Sie von der Hochwasserlage betroffen sind oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Bleiben Sie informiert! Auf unserer Webseite aktualisieren wir regelmäßig die neuesten Meldungen und Warnungen zur Hochwasserlage. Besuchen Sie außerdem die Website des Bayerischen Hochwassernachrichtendienstes für aktuelle Informationen und wichtige Hinweise hinsichtlich Ihrer Region. Wenden Sie sich gerne, wenn möglich, an ihre entsprechende Bezirksstelle oder an die DEHOGA Bayern-Zentrale und schildern Sie die Lage vor Ort.
Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (zum Beispiel durch eine Hochwasserkatastrophe), kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden.
Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe hier.
Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Bayern wird den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Das Hilfspaket wird eine Summe von "100 Millionen plus x" umfassen. Noch heute wird das Geld an die Bezirksregierungen überwiesen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Soforthilfe-Pakets des bayerischen Kabinetts:
Hier geht's zum vollständigen Kabinettsbericht mit weiterführenden Informationen.
Weitere Infos zur Soforthilfe-Thematik des Wirtschaftsministeriums finden Sie hier.
Die betroffenen Unternehmen werden nicht nur mit materiellen Schäden an Immobilie und Inventar konfrontiert, sie sehen sich auch einer Vielzahl von Absagen ihrer Gäste gegenüber oder müssen von sich aus stornieren. Hierzu einige Empfehlungen aus rechtlicher Sicht:
Zu Fragen und zur Höhe des Entgelts bei unberechtigter Stornierung wenden Mitglieder sich am besten an ihre zuständige DEHOGA-Geschäftsstelle.
Unser Dank gilt allen Helferinnen und Helfern vor Ort! Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Bleiben Sie sicher und achten Sie auf sich und Ihre Liebsten.
* Hinweis: Die im VKB-Flyer aufgeführte Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse stehen lediglich denjenigen zur Verfügung, die bereits Kunde bei der Versicherungskammer Bayern sind. Personen ohne bestehende Versicherung bei der VKB erhalten keine Auskünfte.